Bild vom Pop-Up-Fenster

Unser nächstes Webinar: Die E-Rechnung kommt!

Durch die Einführung des Wachtstumschancengesetzes ist nun auch die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich per 01.01.2025 beschlossen worden.

Mit unserem Webinar "Die E-Rechnung kommt" am 31.05.2024 von 10:00 bis 11:30 Uhr beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um das Thema E-Rechnungspflicht. 

Melden Sie sich noch heute an. Wir freuen uns auf Sie!

Hier geht es zur Anmeldung
Seitenbereiche

Sachbezugswerte 2024

Baum

Sozialversicherungsentgeltverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die vorläufigen Sachbezugswerte für 2024 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2024 € 313,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,17 und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,13 anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 10,43).

Unterkunft

Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2024 € 278,00 (= kalendertäglich € 9,27). Die vorgenannten Sachbezugswerte unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.

Stand: 25. Oktober 2023

Bild: TensorSpark - stock.adobe.com

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.