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Jahresabschluss

Für die Erstellung des Jahresabschlusses ist umfangreiches Wissen zu den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich. Unser Team steht Ihnen gern mit umfassendem Know-how zur Verfügung.

Unser Know-how, Ihr Vorteil

Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen (§ 242 III HGB). Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses besteht grundsätzlich für jeden Kaufmann. In Abhängigkeit von bestimmten Umsatz- und Gewinngrößen sind Einzelkaufleute von dieser Pflicht befreit.

Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften sowie von offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter direkt oder indirekt eine natürliche Person ist, haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern (§ 264 I HGB) sowie einen Lagebericht aufzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften brauchen den Lagebericht nicht aufzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften können auf einen Lagebericht verzichten.

Gern beraten wir Sie, ob und inwieweit für Sie die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses besteht.

Der handelsrechtliche Jahresabschluss bildet zudem die Grundlage für das steuerrechtliche Ergebnis (Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz). Allerdings klaffen durch die steuerverschärfende Rechtslage die handelsrechtlichen und bilanzsteuerrechtlichen Vorschriften immer weiter auseinander. Deshalb ist häufig zusätzlich zur Handelsbilanz eine davon abweichende Steuerbilanz zu erstellen. Zusätzlich ist der Inhalt der (Steuer-)Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln (sog. E-Bilanz). gern übernehmen wir für Sie diese Aufgaben.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ immer stärker ausgesetzt (Bilanzpolitik). Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. In unseren Jahresabschlussbesprechungen entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Ihren optimalen Weg. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf. Unsere Jahresabschlussersteller unterstützen Sie gern bei diesen umfangreichen Aufgaben. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

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