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Sozialversicherungsbeiträge

Allgemeine Rechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen202120202019
Geringfügigkeitsgrenze monatlich
€ 450,00
€ 450,00
€ 450,00
Versicherungspflichtgrenze Kranken-/Pflegeversicherung
€ 64.350,00
€ 62.550,00
€ 60.750,00
Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung Monat
€ 4.837,50
€ 4.687,50,00
€ 4.537,50
Beitragsbemessungsgrundlage Kranken-/Pflegeversicherung jährlich
€ 58.050,00
€ 56.250,00
€ 54.450,00
Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung Monat (alte Bundesländer)
€ 7.100,00
€ 6.900,00
€ 6.150,00
Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung Monat (neue Bundesländer)
€ 6.700,00
€ 6.450,00
€ 6.700,00
Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung Jahr (alte Bundesländer)
€ 85.200,00
€ 82.800,00
€ 80.400,00
Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung Jahr (neue Bundesländer)
€ 80.400,00
€ 77.400,00
€ 73.800,00

Stand: 5. Januar 2021

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